Wie auf der Mitgliederversammlung am 30. Mai 2025 seitens des Vorstands mitgeteilt wurde, ist die Stromabnahme ab dem 01.07.2025 an den Verteilerkästen des Kleingärtnervereins Überherrn-Wohnstadt e.V. nur noch mit den vom Verein besorgten Energiemessgeräten zulässig.
Dies wurde seitens des Vorstandes beschlossen, da der Stromverbrauch sowie die Stromkosten enorm gestiegen sind und diese nicht mehr über den Mitgliedsbeitrag ausgeglichen werden können.
Auf den Energiemessgeräten wird zum Ende des Jahres der jeweilige Stromverbrauch abgelesen und mit der Jahresrechnung auf die einzelnen Mitglieder umgelegt.
Die Nutzung des Stroms ohne entsprechendes Energiemessgerät ist ausdrücklich untersagt.
Alle Mitglieder werden gebeten darauf zu achten, dass auch jeder sein Energiemessgerät entsprechend benutzt. Die Kilowattstunden, die laut den Stromzählern in den Stromkästen verbraucht wurden und nicht auf den Messgeräten abzulesen sind, werden auf alle Nutzer der Stromkästen umgelegt.
Die Energiemessgeräte werden, soweit möglich, bis zum 30. Juni 2025 an die einzelnen Mitglieder (pro Garten 1 Gerät) verteilt. Sollte jemand nicht erreicht werden, kann das Energiemessgerät bei unserem Fachberater Walter Deser telefonisch (Tel.-Nr. 0151/12697017) angefordert werden.
Für das Energiemessgerät wird eine einmalige Leihgebühr von € 10,00 fällig. Diese wird mit der nächsten Jahresrechnung Ende Januar 2026 eingezogen. Bei Verlust wird die Leihgebühr seitens des Vereines einbehalten. Bei Abgabe des Gartens wird das Energiemessgerät an den Nachpächter weitergegeben und die Leihgebühr von diesem an den Vorpächter gezahlt.
Der Vorstand